Ihre Praxis für die ganze Familie am Barfi (Barfüsserplatz) in Basel
Herzlich willkommen in unserer Familienpraxis im Herzen von Basel. Unser Team kümmert sich liebevoll um alle Patienten, von klein bis gross! Der Fokus liegt voll und ganz auf Ihnen und Ihren Bedürfnissen. Wir decken alle Bereiche der Zahnmedizin ab und bieten speziell für unsere jungen Patienten ein separates Kinderwartezimmer.
Unser Motto: Minimalinvasive Behandlungen, massgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse!
Das Team hinter der Praxis
Unser Anspruch ist es, höchste Qualität in der Behandlung, Ausstattung, Auswahl der Materialien und Ausbildung zu leisten.
Garantieleistungen in der Zahnmedizin
Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten zwar die Sorgfalt der Arbeit, jedoch nicht der Erfolg der medizinischen Massnahmen garantiert werden.
Falls der behandelnde Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht verstösst, hat er bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür einzustehen.
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt ab dem Abschluss der Behandlung. Bei zahntechnischen Werkstücken verhält es sich anders. Juristisch handelt es sich dabei um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patienten und Zahnarzt, wie es für die übrige Behandlung der Fall ist. Die Garantie bei einem Werkvertrag beträgt 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.
Zahnversicherung in der Schweiz: Schützen Sie Ihre Zahngesundheit
In der Schweiz besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Grundversicherung eine Zahnversicherung abzuschliessen. Das Angebot an Versicherungen ist vielfältig, jedoch variieren die Konditionen stark.
Für Kinder ist es ratsam, die Zahnversicherung möglichst früh abzuschliessen, idealerweise vor dem 3. Lebensjahr. Wir empfehlen Ihnen, dieses Zeitfenster zu nutzen.
Bei Erwachsenen ist es wichtig, dass vor Abschluss einer Zahnversicherung alles in Ordnung ist. Sollten zukünftige Behandlungen zu erwarten sein, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung den Antrag ablehnt.
Bereits eine Zusatzversicherung?
Dann können Sie nach Begleichung der Zahnarztrechnung einfach eine Kopie an Ihre Versicherung senden. Diese wird Ihnen einen Teil der Kosten erstatten.
Preispolitik unserer Zahnarztpraxis
In unserer Praxis halten wir uns an den offiziellen Schweizer Zahnärztetarif, der zwischen der Zahnärztegesellschaft und den Sozialversicherungen ausgehandelt wurde.
Zahlungsoptionen:
– Vorauszahlung nur für Notfallpatienten: 250 CHF
– Sonstige Abrechnungen über die Abrechnungspartner (MF Group)
– Teilzahlungsvereinbarungen etc. nach Absprache mit der ZAK
Verpasste Termine:
Bitte melden Sie Termine 24 Stunden im Voraus ab. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird Ihnen die Konsultation in Rechnung gestellt.
Ombudsstelle
Unser Ziel ist es, immer zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu arbeiten. Sollte dem nicht so sein, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wenn sich keine Lösung zwischen dem Behandler/der Behandlerin und dem Patienten/der Patientin findet, so besteht die Möglichkeit, den Fall mit der praxisinternen Ombudsperson anzuschauen. Diese beurteilt die Situation und ist an einer zufriedenstellenden Lösungsfindung orientiert.
Sollte man sich auch hier nicht einig sein, besteht immer die Möglichkeit sich an die kantonale Ombudsstelle zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.ombudsstelle.bs.ch
Ihre Reise zur Zahngesundheit beginnt hier
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für Ihren ersten Besuch zu vereinbaren und den ersten Schritt zu einer lebenslangen Zahngesundheit zu machen.